Das Leistungsspektrum der Kanzlei umfasst:

  • Arbeitsrecht
  • Sozialrecht
  • Zivilrecht (z. B. Kaufrecht, Mietrecht, Unfallregulierung)
  • Straf- und Bußgeldrecht
  • Familienrecht
  • Erbrecht
  • Grundstücksrecht

Im Jahre 2002 erwarb ich den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht, den ich seither zu führen berechtigt bin. Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts bestehen also vertiefte Rechtskenntnisse und langjährige Erfahrungen.

Sie können mich jederzeit erreichen und auch fernmündlich direkt mit mir sprechen, gegebenenfalls rufe ich Sie zeitnah zurück. Auf Wunsch suche ich Sie auch persönlich auf.

Sollten Sie Beratungsbedarf in weiteren Rechtsgebieten haben, kann ich Ihnen qualifizierte Rechtsanwälte empfehlen, mit denen ich kooperiere.